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AG Bonn, 06.08.2014 - 51 Gs 1422/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 06.08.2014 - 51 Gs 1422/14
- LG Bonn, 14.01.2015 - 27 Qs 28/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Bonn, 05.03.2012 - 27 Qs 26/11
Anordnung einer Beschlagnahme der Unterlagen im Zusammenhang mit einem …
Auszug aus AG Bonn, 06.08.2014 - 51 Gs 1422/14
Nach der Rechtsprechung des Landgerichts Bonn (Beschluss vom 16. März 2005, Az. 378 Qs 8/05, Beschluss vom 5. März 2012, Az. 27 Qs 26/11) ist es für eine Beschlagnahme von IT-Asservaten ausreichend, wenn nach einer.Dass letztlich nicht jede einzelne Datei für eine Beweisführung geeignet sein mag und im weiteren Ordnungswidrigkeitenverfahren unter Umständen nicht verwendet wird, steht einer Beschlagnahme nicht entgegen (LG Bonn, Beschluss vom 16. März 2005, Az. 378 Qs 8/05; Beschluss vom 5. März 2012, Az. 27 Qs 26/11).
- LG Hamburg, 15.10.2010 - 608 Qs 18/10
Maßgeblichkeit einer Möglichkeit zur Verwendung eines Gegenstandes zu …
Auszug aus AG Bonn, 06.08.2014 - 51 Gs 1422/14
Unerheblich ist demgegenüber, ob die "Beweiserheblichkeit" eines Gegenstandes schon vor der Beschlagnahmeanordnung feststeht (LG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2010, Az. 608 Qs 18/10).
- LG Bonn, 14.01.2015 - 27 Qs 28/14 Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 06.08.2014 - Az: 51 Gs 1422/14 - wird als unbegründet verworfen.